Sie haben einen Ausbildungsbetrieb gefunden? Herzlichen Glückwunsch!
Die Vertragsdetails klärt Ihr Ausbilder mit der zuständigen Kammer. Doch wie finanzieren Sie sich und Ihr Kind während der Ausbildung?
Ausbildungsvergütung und zusätzliche Leistungen für Auszubildende
Wie im herkömmlichen Ausbildungsmodell erhalten Azubis auch bei der Teilzeitvariante eine Ausbildungsvergütung – diese ist jedoch entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit reduziert.
Insbesondere für allein erziehende junge Frauen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, ist dieser Grundbetrag nicht ausreichend, um den Lebensunterhalt zu sichern. Nach Aussagen aller Kooperationspartner stehen diese durch den Beginn einer Ausbildung finanziell nicht schlechter da, als vorher. So wird Ihnen die Ausbildung durch ergänzende Leistungen wie z. B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Kindergeld und Wohngeld ermöglicht, es können verschiedene Anträge gestellt werden:
- Berufsausbildungsbeihilfe BAB: zuständige Agentur für Arbeit
- evtl. ergänzendes Arbeitslosengeld II: zuständiges Leistungszentrum/Arge
- Wohngeld: zuständiges Leistungszentrum/Arge
- evtl. weiter bestehende Leistungsansprüche der Kinder: zuständig Leistungszentrum/Arge
- Kindergeld (ggf. für Mutter (bis 25 Jahre) und Kind): zuständige Familienkasse
- Kinderbetreuungskosten: zuständiges Jugendamt
- Antrag auf Befreiung von Kontoführungsgebühren bei Ihrer Hausbank
- Antrag auf Sozialanschluss bei Ihrem Telefonanbieter
Wenn Sie einen Ausbildungsplatz gefunden haben, sollten Sie die Stellung der oben genannten Anträge prüfen, eine entsprechende Checkliste zum Herunterladen auf den eigenen PC finden Sie rechts.
Wird die Ausbildung staatlich gefördert?
Arbeitgeber/innen stellen häufig die Frage, ob die Teilzeitausbildung staatlich gefördert wird. Dies ist nicht der Fall, zumindest findet keine Bezuschussung der Ausbildungsvergütung durch das "Zukunftsprogramm Arbeit" statt. Allerdings ist es im Einzelfall möglich, dass der Betrieb und der/die Auszubildende unter die Zielgruppe eines Förderprogrammes fallen. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit (Tel: 01801/66 44 66) oder bei der für Ihre Region zuständigen Projektmitarbeiterin.
Das Landesministerium hat mitgeteilt, dass die Bezuschussung auch für Teilzeit-Ausbildungsverhältnisse geleistet wird. Nähere Informationen finden Sie unter
www.zukunftsprogramm.schleswig-holstein.de.
Darüber hinaus zahlen einige Leistungszentren/Argen für bestimmte Jugendliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung über Sonderprogramme.
Ausbildungsvergütung und Antragstellung.
Hier finden Sie zum Download im PDF-Format eine Checkliste zur Antragsstellung:
ChecklisteLeitfaden Finanzierung.
Hier finden Sie zum Download im PDF-Format einen Leitfaden zur Fianzierung:
Leitfaden FinanzierungZukunftsprogramm Schleswig-Holstein.Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Finanzierung:
www.landesregierung.schleswig-holstein.de