Teilzeitausbildung ist sinnvoll für:
· junge Menschen, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, diese aufgrund von
Elternschaft bzw. Pflegetätigkeit unterbrechen und den Wiedereinstieg planen
· junge Menschen, die noch keine Ausbildung begonnen haben, also während/nach der
Schule Eltern wurden bzw. in Pflege eingebunden sind
· Betriebe, die eine Teilzeit-Ausbildung in ihre Arbeitsabläufe integrieren können
So kann es ablaufen:
· Betrieb und Auszubildende einigen sich auf eine Stundenzahl zwischen 20 und 30 Wochenstunden.
· Alle Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag,
Nachmittag, Abend, Wochenzeitkonto).
· An den Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz gefügt, in dem die vereinbarte Teilzeit-Vereinbarung
schriftlich fixiert wird.
· Die Berufsschule wird über das gewählte Modell informiert.
Modelle der Teilzeitausbildung:
Grundsätzlich sind zwei Modelle umsetzbar. Bei beiden ist die wöchentliche Arbeitszeit reduziert und die Ausbildungsvergütung bemisst sich prozentual an der Arbeitszeit:
Variante 1:
Teilzeitausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit. Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit).
Variante 2:
Teilzeitausbildung mit Verlängerung der Ausbildungszeit um maximal ein Jahr. Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 20 Wochenstunden.
Der Berufsschulunterricht findet jeweils in Vollzeit statt.